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Vermieter

Ferienhaus / Ferienwohnung Dewes - Losheim am See

Hochwaldstraße 58 B, 66679 Losheim am See

 

Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung von dem Ferienhaus / Ferienwohnung zur Beherbergung. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses / Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

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Beherbergungsvertrag

Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost und/oder E-Mail bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).

Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

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Zahlungsmodalitäten

Innerhalb von 7 Werktagen nach Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 70% des vereinbarten Mietbetrages zu leisten. Erst nach dem Eingang der Anzahlung ist das Ferienhaus für Sie reserviert. Der Restbetrag ist bei Schlüsselübergabe am Anreisetag zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen (bis 7 Tage vor Buchungsbeginn) ist der Gesamtbetrag bar bei Schlüsselübergabe am Anreisetag zu zahlen.

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An- und Abreise / Schlüsselübergabe / Verspätete Räumung

Das Ferienhaus steht am Anreisetag zwischen 17 Uhr und 19 Uhr zur Verfügung. Wenn Sie hier eine andere Zeit anvisieren möchten, können wir hierzu gerne im Vorfeld sprechen.

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Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 12 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung des Ferienhauses hat der Vermieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt 30 € (netto) bei einer Räumung nach 12 Uhr aber vor 13 Uhr; 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13 Uhr . Darüber hinaus hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.

Die Räumung des Ferienhauses gilt erst als bewirkt, wenn die Wohnungstür geschlossen ist und alle Schlüssel abgegeben wurden. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.

Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Vermieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.

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Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 

Rücktritt / Kündigung

Ein Rücktritt (Stornierung) muss schriftlich an den Vermieter erfolgen. Für den Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung ist ausschließlich das Eingangsdatum bei Ferienhaus Dewes Losheim am See maßgeblich (Posteingangsstempel/E-Mail Eingangsdatum.

Kostenlose schriftliche Stornierung möglich.

Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses oder bei Nichtanreise, hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage.

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Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Wohnung hat der Mieter für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu leisten.

Es wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung zur Absicherung gegen eventuell entstehende Kosten abzuschließen.

Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen

wenn z. B.

(1) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, (2) das Ferienhaus unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde, (3) das Ferienhaus zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird, (4) der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.

Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Vermieter hat bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter nach Punkt (2) bis (4) entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung zu ersetzen.

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Hausordnung & Allgemeine Rechte und Pflichten

Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

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Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Ferienhauses Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

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Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist im Ferienhaus nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Vermieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 500 € in Rechnung stellen.

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Im Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 500 € in Rechnung stellen.

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Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

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Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Ferienhaus und/oder am Inventar des Ferienhauses schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).

Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in dem Ferienhaus verwahrt und/oder hinterlässt.

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Als Gast sind Sie selbst verantwortlich für folgende Tätigkeiten, die in unserer Endreinigung nicht beinhaltet ist: Spülen von Geschirr, allgemeine Aufräumarbeiten sowie besenreine Fußböden

Sollte dies nicht vom Gast erledigt worden sein wird eine zusätzliche Reinigungspauschale von 25 € erhoben.

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Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Gericht, in dessen Bezirk sich das Ferienhaus / die Ferienwohnung befindet.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Sonstiges

Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.

Sollten einzelne dieses AGB´s unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen Inhalt der ungültigen Regelung am nächsten kommt, zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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Stand 06/2022

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